Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung - schlüssiges Konzept

Frau Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf setzt sich in Ihrer Dokumentation damit auseinander, ob die von der Firma Analyse & Konzepte erstellten "Konzepte zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung" schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind. Der Artikel ist unter folgendem Link zu finden:
 
 
Sowohl z.B. im Salzlandkreis, als auch im Landkreis Harz und zahlreichen anderen Landkreisen wird die Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung anhand der "Konzepte" der Firma Analyse & Konzepte" bestimmt. Wie auch ich, geht Frau Rechtsanwältin Dehmsdorf zutreffend davon aus, dass eine Absenkung der Unterkunftskosten auf Basis dieses "Konzepts" falsch sein dürfte. Daher kann ich nur dringend dazu raten, Widerspruch bzw. Klage zu erheben und gegebenenfalls auch Überprüfungsanträge zu stellen. Allein hierdurch ist gewährleistet, dass man als Leistungsepfänger die Leistungen in gesetzlicher Höhe erhält. Es gilt: Wer nicht wagt, kann nicht gewinnen!

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