Kosten der Unterkunft und Heizung im Salzlandkreis
Entscheidung durch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Leider hat der vom Landessozialgricht angekündigte Verhandlungstermin bezüglich der Wohnkosten im Salzlandkreis nicht stattgefunden.
Dennoch gibt es gute Nachrichten! Einen Teilerfolg haben wir trotzdem erzielt! Heute hat sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit den Wohnkosten im Landkreis Harz auseinandergesetzt. So hat das Gericht erhebliche Bedenken an der Herangehensweise zur Ermittlung der so genannten "angemessenen Unterkunftskosten" geäußert. Die Firma, die die angemessenen Wohnkosten im Landkreis Harz und beispielsweise auch im Salzlandkreis ermittelt haben will, darf nicht einfach davon ausgehen, dass der gesamte Landkreis als einheitlicher Wohn- und Lebensraum anzusehen ist. Stattdessen muss jede Stadt bzw. jede einzelne Verbandsgemeinde separat betrachtet werden, so das Gericht.
Für die Zukunft bedeutet das heutige Urteil, dass leider immernoch keine abschließende Entscheidung darüber ergangen ist, ob das Jobcenter die Wohnkosten begrenzen darf. Der gegebenene, erste Teilerfolg zeigt aber, dass wir auf dem richtigen Weg sind!